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Wichtige Frist für Solaranlagen läuft ab

Besitzer müssen ihre Anlage bis Ende Januar in ein bundesweites Register eintragen – sonst droht ein Stopp der Einspeisevergütung

Wer eine Solaranlage betreibt oder anderweitig dezentral Strom erzeugt, muss einen wichtigen Termin beachten: Bis zum 31. Januar 2021 müssen alle Anlagen im neuen „Markstammdatenregister“ der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Bei der Bundesnetzagentur entsteht dadurch erstmals ein Überblick über alle dezentralen Erzeugungsanlagen in Deutschland wie Solar- und Biogasanlagen, Batteriespeicher oder Blockheizkraftwerke.

Im Netzgebiet der GEW GmbH wurden in den vergangenen Monaten bereits alle Besitzer angeschrieben und auf die Anmeldepflicht aufmerksam gemacht. Ist die Anlage am Stichtag 31. Januar nicht erfasst, hat das Folgen: Die Netzbetreiber dürfen erst dann wieder Einspeisevergütung auszahlen, wenn die Registrierung nachgeholt wurde. Die Registrierung selbst erfolgt über ein spezielles Online-Portal der Bundesnetzagentur unter www.marktstammdatenregister.de.

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