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Unlautere Telefonwerbung und Widerrufsrecht für Verbraucher

Die Gammertinger Energie- und Wasserversorgung GmbH warnt ihre Kunden vor unerbetenen Telefonanrufen im Zusammenhang mit dem Wechsel des Energieversorgers. Bei diesen werden bei unseren Kunden der Jahresenergieverbrauch sowie die Zählernummer erfragt und „traumhafte“ Einsparbeträge von gleich mehreren hundert Euro pro Jahr versprochen. Es könnte plötzlich sogar ein „Begrüßungsschreiben“ des – vermeintlich – neuen Versorgers im Briefkasten liegen, obwohl der betroffene Kunde am Telefon überhaupt keinen wirksamen Vertrag abgeschlossen hat.

Werbeanrufe für Energieprodukte gibt es seitens der Gammertinger Energie- und Wasserversorgung GmbH nicht, zumal solche ohne Ihre vorherige ausdrückliche Einwilligung nicht nur lästig, sondern auch eindeutig gesetzeswidrig sind. Auch die am Telefon versprochenen Einsparbeträge gibt es nicht. Nicht selten ist sogar das Gegenteil der Fall: nach einem Versorgerwechsel sind die Jahreskosten für den eigenen Energieverbrauch sogar höher als es bisher der Fall war.

Deshalb empfehlen wir unseren Kunden, bei solchen Werbeanrufen sehr vorsichtig und kritisch zu sein. Bei einem solchen Anruf sollten nur der Name und die Telefonnummer der anrufenden Person erfragt und notiert werden, ebenso der Name des Energielieferanten, um dessen Produkt es geht und den angeblichen Einsparbetrag. Anschließend sollte das Gespräch beendet werden, ohne am Telefon einen Vertrag abzuschließen. Nur so können Sie als Letztverbraucher in aller Ruhe prüfen, was es mit diesem telefonischen Angebot und dem vermeintlichen großen Einsparbetrag in Wirklichkeit auf sich hat. Und noch ein wichtiger Tipp für unsere Kunden: eine gute, sichere und preisgünstige Versorgung richtet sich nicht allein nach dem Preis, was die zahlreichen Insolvenzen von „Energiediscountern“ in der letzten Zeit eindrucksvoll belegen, durch die schon hunderttausende von Kunden um Millionenbeträge geschädigt wurden.

Sollten Sie trotzdem am Telefon einen Vertrag über einen Versorgerwechsel abgeschlossen haben, muss dies keineswegs endgültig sein. Vielmehr haben Sie als Verbraucher ein Widerrufsrecht mit einer Widerruffrist von 14 Tagen, gerechnet ab dem Tag, an dem Sie von dem neuen Versorger die Vertragsunterlagen in Papierform in Händen halten. Dann sollten Sie aber bei Zweifeln über den Versorgerwechsel sofort handeln und den Widerruf per Ein-schreiben/Rückschein unverzüglich gegenüber dem „neuen“ Versorger erklären.

Sehr gerne bieten wir Ihnen im Zusammenhang mit solch unlauterer Telefonwerbung unsere Hilfe an. Unsere Mitarbeiterinnen im Kundenservice Frau Kleck, Telefon 07574/406-164, und Frau Gollmar, Telefon 07574/406-162, stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung. Meist stellt sich in einem solchen Gespräch heraus, dass das Ihnen am Telefon gemachte Angebot gar nicht günstiger ist. Denn auch die Gammertinger Energie- und Wasserversorgung GmbH hat sehr attraktive Sondertarife für Sie und würde damit auch zukünftig Ihr verlässlicher Ansprechpartner vor Ort für alle Ihre Anliegen bleiben. So werden Sie auch davor bewahrt, Ihre Freizeit in endlosen Warteschlangen am Telefon bei irgendeinem Fremdversorger zu verbringen, wenn es mal Probleme mit der Versorgung oder einer Abrechnung geben sollte.

Ihre Gammertinger Energie- und Wasserversorgung GmbH

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