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Änderungen durch das neue EEG 2023

Höhere Einspeisevergütungen

Für PV-Neuanlagen, die ab dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden bzw. noch werden, erhalten Sie eine höhere Einspeisevergütung. Sie können zwischen dem Betrieb als Volleinspeise- und Eigenverbrauchsanlage wählen:

Bei einer Volleinspeiseanlage wird der erzeugte Solarstrom gegen eine Einspeisevergütung vollständig ins Stromnetz eingespeist. Bei einer Eigenverbrauchsanlage wird der Solarstrom im Haushalt verbraucht. So spart man Stromkosten für den Strombezug aus dem Netz.

  • Eigenverbrauchsanlagen bekommen jetzt höhere Vergütungssätze als feste Einspeisevergütung. Anlagen bis 10 kWp (Kilowatt-Peak) erhalten 8,2 Cent pro kWh (Kilowattstunde) für Strom, den sie in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Größere Anlagen bis 40 kWp erhalten 7,1 Cent pro kWh und Anlagen bis 100 kWp können mit 5,8 Cent pro kWh rechnen. *            
  • Bei Volleinspeisung erhalten Anlage bis 10 kWp 13 Cent pro kWh. Größere Anlagen bis 100 kWp können mit 10,9 Cent pro kWh rechnen.

 *Diese Angaben sind noch unter Vorbehalt: In Bezug auf die Höhe der Einspeisevergütungen steht die beihilferechtliche Genehmigung der EU Kommission in Teilen noch aus. (Stand: Oktober 2022)

Eine weitere Neuerung ist, dass man auch gleichzeitig zwei separate PV-Anlagen auf einem Dach errichten und betreiben kann - eine für die Volleinspeisung und eine für den Eigenverbrauch. Die Anlagen müssen aber zwingend technisch getrennt sein, d. h. jeweils eine eigene Messeinrichtung zur Abrechnung haben.

Die oben genannten Vergütungssätze bleiben in den Jahren 2022 und 2023 konstant.

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